Arbeitsrecht
Aktiv-Pension ab 2027: Anreiz für längeres Arbeiten oder teure Reform?
Die Bundesregierung plant ab 1. Jänner 2027 eine Aktiv-Pension: ein Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich auf aktive Erwerbseinkünfte sowie der Wegfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung (10,25 %). Ob der Entwurf (96/ME) Gesetz wird, bleibt abzuwarten.