Personalverrechnung

Mehrarbeit bei Teilzeitkräften

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Mehrarbeit bei Teilzeitkräften

Unter Teilzeitmehrarbeitszeit versteht man die Differenz zwischen vereinbarten Teilzeitarbeitsstunden und der gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit. Für Mehrarbeitsstunden gebührt laut Arbeitszeitgesetz nach § 19d ein Zuschlag von 25 Prozent. Sind neben dem 25-prozentigen gesetzlichen Teilzeitzuschlag auch andere gesetzliche oder kollektivvertragliche Zuschläge für diese konkrete Mehrleistung vorgesehen, gebührt nur der höchste Zuschlag.