Warum die KV-Verhandlungen in Gastronomie und Hotellerie 2026 bis dato gescheitert sind

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2026 für die österreichische Gastronomie und Hotellerie sind bislang ohne Ergebnis geblieben. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen konnten sich insbesondere bei der Höhe der Lohn- und Gehaltserhöhungen nicht einigen.

Warum die KV-Verhandlungen in Gastronomie und Hotellerie 2026 bis dato gescheitert sind
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Die Kollektivvertragsverhandlungen 2026 für die österreichische Gastronomie und Hotellerie endeten ohne Einigung. Damit gelten weiterhin die Lohn- und Gehaltstabellen mit Stand 1. Mai 2025. Die Gespräche zwischen der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) und der Gewerkschaft vida wurden nach mehreren Verhandlungsrunden ohne Abschluss beendet. Weitere Verhandlungstermine wurden nicht ausgeschrieben.

Warum sind die Verhandlungen so schwierig?

Die Gastronomie und Hotellerie zählt seit Jahren zu den Branchen mit den größten Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Hoher Personalbedarf, steigende Betriebskosten, schwankende Auslastungen und ein anhaltender Fachkräftemangel treffen auf die berechtigten Erwartungen der Beschäftigten nach höheren Einkommen.

Die Arbeitgeber argumentieren, dass viele Betriebe trotz guter Umsätze unter stark gestiegenen Kosten für Energie, Lebensmittel, Mieten und Finanzierung leiden. Nach ihrer Darstellung seien die wirtschaftlichen Spielräume weitgehend ausgeschöpft. Zudem verweisen sie darauf, dass die KV-Löhne und -Gehälter in den vergangenen Jahren stärker gestiegen seien als die Inflation.

Die Gewerkschaft hingegen sieht weiterhin erheblichen Aufholbedarf beim Einkommen. Gerade die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie seien von den starken Preissteigerungen der vergangenen Jahre besonders betroffen. Aus Sicht der Arbeitnehmervertretung reichen moderate Erhöhungen nicht aus, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Worin konnten sich die Parteien nicht einigen?

Im Zentrum des Konflikts stand die Höhe der Lohn- und Gehaltserhöhungen für 2026.

Die Arbeitgeberseite legte zuletzt ein Angebot vor, das eine Erhöhung von 3,4 Prozent in der untersten Lohngruppe sowie durchschnittlich rund 3 Prozent über alle Lohngruppen vorsah. Dieses Angebot wurde von der Gewerkschaft als unzureichend bewertet und letztlich abgelehnt.

Zusätzlich bewerten beide Seiten die wirtschaftliche Situation der Branche unterschiedlich. Während die Arbeitgeber von rückläufigen oder stagnierenden Betriebsergebnissen sprechen, verweist die Gewerkschaft auf die Belastung der Beschäftigten durch die Inflation und die schwierigen Arbeitsbedingungen in vielen Betrieben.

Auch der Umgangston zwischen den Verhandlungspartnern wurde zuletzt rauer. Öffentlich geäußerte Kritik und gegenseitige Vorwürfe erschwerten eine Annäherung zusätzlich.

Gibt es Aussicht auf eine Einigung?

Derzeit ist keine unmittelbare Einigung in Sicht. Die Verhandlungen wurden offiziell ohne Abschluss beendet, weshalb die bisherigen Mindestlöhne und Mindestgehälter weiter gelten.

Dennoch ist davon auszugehen, dass beide Seiten langfristig an einer Lösung interessiert sind. Die Branche benötigt attraktive Arbeitsbedingungen, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Gleichzeitig müssen die Betriebe wirtschaftlich bleiben. Dieser Interessenausgleich ist das zentrale Ziel jeder Kollektivvertragsverhandlung.

Ob und wann neue Gespräche aufgenommen werden, ist derzeit offen. Erfahrungsgemäß steigt jedoch mit zunehmendem zeitlichem Abstand zum Scheitern der Verhandlungen der Druck auf beide Seiten, einen Kompromiss zu finden. Eine spätere Wiederaufnahme der Gespräche kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Fazit

Das Scheitern der KV-Verhandlungen 2026 zeigt die schwierige Lage der Gastronomie und Hotellerie. Die Arbeitgeber sehen kaum finanziellen Spielraum für höhere Lohnabschlüsse, während die Gewerkschaft auf die Belastungen der Beschäftigten durch Inflation und steigende Lebenshaltungskosten verweist. Solange beide Seiten bei der Bewertung der wirtschaftlichen Situation und der angemessenen Lohnentwicklung weit auseinanderliegen, bleibt eine Einigung schwierig. Langfristig werden jedoch sowohl Betriebe als auch Beschäftigte von einem neuen Kollektivvertragsabschluss profitieren, weshalb eine Rückkehr an den Verhandlungstisch wahrscheinlich bleibt.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen nach oesterreichischer Rechtslage (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Fuer Ihre konkrete Situation beraten wir Sie gerne persoenlich.

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