Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter:innen

Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter:innen
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Da im Jahr 2021 Weihnachtsfeiern nur eingeschränkt beziehungsweise nicht stattfinden, können Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern auch heuer wieder Gutscheine im Wert von zusätzlich bis zu 365 Euro abgabenfrei schenken. Die Gutscheine sind für die Mitarbeiter:innen steuerfrei. Gesamt können heuer 551 Euro geschenkt werden.

Die Abgabenbefreiung dieser „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“ gilt in allen Bereichen, daher sind sie frei in:

  • der Sozialversicherung (§ 746 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und der betrieblichen Vorsorge,
  • der Lohnsteuer (§ 124b Z. 371 Einkommensteuergesetz),
  • außerdem sind sie auch bei den Lohnnebenkosten frei (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer).

Die Gutscheine dürfen überall einlösbar sein (zum Beispiel Handel, Einkaufsmünzen von Einzelhändler-Verbänden, Gastronomie und so weiter), es gibt also diesbezüglich keine Einschränkung.

Der Freibetrag für Sachzuwendungen (bis zu 186,00 Euro jährlich) bleibt weiterhin aufrecht. Das heißt, insgesamt können Sie im Jahr 2021 Gutscheine im Wert von 551 Euro verschenken.

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