Aktiv-Pension ab 2027: Anreiz für längeres Arbeiten oder teure Reform?

Die Bundesregierung plant ab 1. Jänner 2027 eine Aktiv-Pension: ein Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich auf aktive Erwerbseinkünfte sowie der Wegfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung (10,25 %). Ob der Entwurf (96/ME) Gesetz wird, bleibt abzuwarten.

Aktiv-Pension ab 2027: Anreiz für längeres Arbeiten oder teure Reform?
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Mit dem Begutachtungsentwurf 96/ME plant die Bundesregierung die Einführung einer sogenannten Aktiv-Pension ab 1. Jänner 2027. Ziel der Reform ist es, Menschen nach Erreichen des Regelpensionsalters stärker zu motivieren, weiterhin beruflich tätig zu bleiben. Angesichts des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung soll damit vorhandenes Wissen und Arbeitskräftepotenzial länger genutzt werden.

Was ist die Aktiv-Pension?

Herzstück der Reform sind zwei finanzielle Begünstigungen für Personen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten:

1. Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr

Aktive Erwerbseinkünfte sollen künftig bis zu einem Betrag von 1.250 Euro pro Monat bzw. 15.000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt werden. Die Begünstigung gilt sowohl für unselbständig als auch für selbständig Erwerbstätige. Begünstigt werden Personen, die ihren Pensionsantritt aufschieben, ebenso wie PensionistInnen, die neben dem Pensionsbezug weiterarbeiten.

2. Wegfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung

Zusätzlich soll der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung in Höhe von derzeit 10,25 % entfallen. Der Dienstgeberanteil bleibt unverändert bestehen. Damit erhöht sich das Nettoeinkommen der betroffenen ArbeitnehmerInnen spürbar.

Wer profitiert?

Während Personen, die ihren Pensionsantritt hinausschieben, den Freibetrag unabhängig von der Anzahl der Versicherungsjahre erhalten sollen, gelten für Personen mit laufendem Pensionsbezug zusätzliche Voraussetzungen. Vorgesehen sind mindestens 40 Versicherungsjahre bei Männern und zunächst 34 Versicherungsjahre bei Frauen, wobei dieser Wert bis 2033 schrittweise auf 40 Jahre angehoben werden soll.

Was sagen die parlamentarischen Stellungnahmen?

Die im Rahmen der Begutachtung eingelangten Stellungnahmen zeigen ein gemischtes Bild. Viele Organisationen begrüßen grundsätzlich das Ziel, längeres Arbeiten attraktiver zu machen. Insbesondere die steuerliche Entlastung wird positiv bewertet, da sie einen unmittelbaren finanziellen Anreiz schafft und erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben gehalten werden könnten. Befürworter sehen darin auch einen Beitrag zur Entschärfung des Fachkräftemangels.

1. Nicht alle können länger arbeiten

Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass die Begünstigungen vor allem jenen zugutekommen, die gesundheitlich und beruflich überhaupt in der Lage sind, nach dem Regelpensionsalter weiterzuarbeiten. Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnten deutlich weniger von der Aktiv-Pension profitieren als Personen in Büro- oder Wissensberufen.

2. Hohe Kosten

Die Bundesregierung rechnet mit erheblichen jährlichen Kosten für die Maßnahme. Kritiker stellen daher die Frage, ob die finanziellen Mittel in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Beschäftigungseffekt stehen werden.

3. Mehr Aufwand für Arbeitgeber

Aus Sicht von Unternehmen und Personalverrechnung wird auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand hingewiesen. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen geprüft, Nachweise verarbeitet und die neuen Begünstigungen korrekt in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Gerade in den ersten Jahren der Umsetzung wird daher mit höherem Administrationsaufwand gerechnet.

Fazit

Die Aktiv-Pension stellt einen bedeutenden Eingriff in das österreichische Pensions- und Steuerrecht dar. Die Regierung setzt dabei klar auf finanzielle Anreize statt auf verpflichtende Maßnahmen. Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet, soll künftig deutlich mehr Netto vom Brutto behalten. Gleichzeitig zeigen die Stellungnahmen, dass die Reform nicht unumstritten ist. Neben Fragen der Finanzierung wird insbesondere diskutiert, ob tatsächlich alle Arbeitnehmergruppen gleichermaßen von den neuen Begünstigungen profitieren können. Für ArbeitgeberInnen und PersonalverrechnerInnen würde die Umsetzung jedenfalls eine wichtige Neuerung ab 2027 darstellen. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf auch in ein Gesetz gegossen wird.