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E-Rechnung in Europa: Was Ihr Unternehmen jetzt wissen muss
Die E-Rechnungspflicht kommt – auch in Österreich. Erfahren Sie, was das für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie sich jetzt vorbereiten.
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Die E-Rechnungspflicht kommt – auch in Österreich. Erfahren Sie, was das für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie sich jetzt vorbereiten.
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Da im Jahr 2021 Weihnachtsfeiern nur eingeschränkt beziehungsweise nicht stattfinden, können Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern auch heuer wieder Gutscheine im Wert von zusätzlich bis zu 365 Euro abgabenfrei schenken. Die Gutscheine sind für die Mitarbeiter:innen steuerfrei. Gesamt können heuer 551 Euro geschenkt werden. Die Abgabenbefreiung dieser „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“
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Die ursprünglich für den 1. Jänner 2021 geplante Angleichung wurde nunmehr auf 1. Oktober 2021 verschoben. Ab 1. Oktober 2021 kann die Arbeitgeberkündigung nur mehr unter Einhaltung der auch für die Angestellten geltenden längeren Kündigungsfristen ausgesprochen werden. Ab diesem Zeitraum betragen die Kündigungsfristen: * im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
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Mit 1. April 2021 traten in Österreich gesetzliche Neuregelungen für das Arbeiten von Zuhause in Kraft. Nachführend wollen wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Eckpunkten für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen geben. Definition Homeoffice Homeoffice umfasst die regelmäßige Erbringung von Arbeitsleistungen in der Privatwohnung von Arbeitnehmer:
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Unter Teilzeitmehrarbeitszeit versteht man die Differenz zwischen vereinbarten Teilzeitarbeitsstunden und der gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit. Für Mehrarbeitsstunden gebührt laut Arbeitszeitgesetz nach § 19d ein Zuschlag von 25 Prozent. Sind neben dem 25-prozentigen gesetzlichen Teilzeitzuschlag auch andere gesetzliche oder kollektivvertragliche Zuschläge für diese konkrete Mehrleistung vorgesehen, gebührt nur der höchste Zuschlag.