Personalverrechnung
Änderungen beim steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung durch Arbeitgeber:innen
Seit 01.01.2024 gibt es Änderungen beim steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung. Demnach können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung in Höhe von maximal EUR 2.000 pro Kind und Kalenderjahr gewähren. Folgende Voraussetzungen sind dafür notwendig: * Die Arbeitnehmer:innen müssen selbst mehr als 6 Monate