Hochwasser
Hochwasserschäden bei Privatpersonen
Kosten, die durch die Beseitigung von Katastrophenschäden entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Diese Kosten müssen "zwangsläufig" sein, das heißt, sie dürfen nicht vermeidbar sein. Ein reiner Vermögensverlust, wie zum Beispiel die Beschädigung eines Hauses oder Autos, reicht jedoch allein nicht aus, um eine außergewöhnliche Belastung