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# Mehr Netto ohne Gehaltserhöhung: So belohnen Sie Ihr Team ohne hohe Abgaben
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- Published: 2026-09-04T13:34:10.000Z
- Updated: 2026-09-04T13:34:10.000Z
- Author: Anna Holzinger

In Zeiten des Fachkräftemangels stehen Unternehmen zunehmend unter Druck gute Mitarbeiter zu halten. Immer mehr Unternehmen setzen deshalb neben dem Gehalt auf zusätzliche Benefits. Besonders interessant sind dabei jene Leistungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei oder steuerbegünstigt zukommen lassen können.

Für Arbeitnehmer kann das einen spürbaren Unterschied machen: Ein steuerfreier Zuschuss kommt vielfach unmittelbarer im Geldbörserl an als eine gleich hohe Bruttoerhöhung. Für Unternehmen wiederum können Benefits ein Instrument sein, um Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren, langfristig zu binden und Lohnnebenkosten zu sparen.

Österreichs Steuerrecht bietet Arbeitgebern dabei einige interessante Möglichkeiten. Die beliebtesten Goodies finden Sie hier im Überblick:

 **Betriebsveranstaltungen**

Ob Weihnachtsfeier, Sommerfest oder Betriebsausflug: Betriebsveranstaltungen stärken den Teamgeist und sorgen für ein positives Arbeitsklima. Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist bis zu einem Betrag von **EUR 365,00 pro Mitarbeiter und Jahr** steuerfrei.

 **Mitarbeitergeschenke**

Sachzuwendungen wie Gutscheine oder kleine Geschenke sind eine einfache Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen. Solche Sachgeschenke können bis zu **EUR 186,00 pro Mitarbeiter und Jahr** steuer- und sozialversicherungsfrei in Zuge einer Betriebsveranstaltung gewährt werden. Bargeldgeschenke fallen jedoch nicht unter diese Begünstigung.

Auch bei Dienstnehmer- oder Firmenjubiläen sind Sachzuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich begünstigt möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Jubiläumsgelder in Geldform immer abgabenpflichtig sind.

**Essensgutscheine**

Zu den beliebtesten steuerfreien Benefits zählen nach wie vor Essensgutscheine. Sie bieten Mitarbeitern eine spürbare Entlastung bei den täglichen Lebenserhaltungskosten und sind für Unternehmen einfach umsetzbar.

Aktuell gelten folgende steuerfreie Höchstbeträge:

- Bis zu **EUR 8,00 pro Arbeitstag**, wenn der Gutschein für Mahlzeiten in Restaurants oder Gaststätten verwendet wird.
- Bis zu **EUR 2,00 pro Arbeitstag**, wenn der Gutschein auch für Lebensmittel im Supermarkt eingelöst werden kann.

Pro Arbeitstag kann jeweils nur eine dieser Varianten ausgegeben werden. Bei rund 220 Arbeitstagen pro Jahr ergibt sich dadurch ein beträchtlicher steuerfreier Vorteil.

Wichtig bleibt eine ordnungsgemäße Dokumentation der ausgegebenen Gutscheine. Dabei werden digitale Gutscheinlösungen immer beliebter und sind einfach in der Verwaltung.

**Jobticket und Klimaticket**

Auch bei den Mobilitätskosten können Arbeitgeber ansetzen. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für ein Wochen-, Monats- oder Jahresticket des öffentlichen Verkehrs, ist dies grundsätzlich steuerfrei. Voraussetzung ist, dass das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist.

 **Zukunftssicherung**

Mit einer Zukunftssicherung unterstützt der Arbeitgeber die finanzielle Absicherung seiner Mitarbeiter. Beiträge zu bestimmten Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen können bis zu **EUR 300,00 pro Mitarbeiter und Jahr** steuerfrei, sozialversicherungsfrei und lohnnebenkostenfrei geleistet werden. Wichtig ist, dass es sich um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers handelt und nicht um eine Gehaltsumwandlung.

**Betriebliche Gesundheitsförderung**

Gesunde Mitarbeiter sind motivierter und seltener im Krankenstand. Deshalb sind bestimmte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung steuer- und beitragsfrei. Die Gesundheitsförderung muss darunter folgende Handlungsfelder wie Ernährung, Bewegung, Sucht oder psychische Gesundheit umfassen, damit diese als beitragsfrei beurteilt werden können.

Voraussetzung sind zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderungen und präventive Maßnahmen, soweit sie grundsätzlich vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind und von qualifizierten Anbietern erbracht werden. Diese Zuwendung muss allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden.

**Aus- und Weiterbildung**

Die Übernahme von beruflich veranlassten Aus- und Fortbildungskosten zählt ebenfalls zu den attraktiven Möglichkeiten der Mitarbeiterförderung. Seminare, Fachkurse, Lehrgänge oder Fachliteratur können vom Arbeitgeber finanziert werden, ohne dass dadurch ein steuerpflichtiger Vorteil entsteht.

Davon profitieren beide Seiten: Mitarbeiter erweitern ihr Wissen, während Unternehmen ihre Fachkräfte gezielt weiterentwickeln können.

**Jobbike und E-Bike**

Immer mehr Unternehmen setzen auf Fahrräder und E-Bikes als Mitarbeiterbenefit. Die private Nutzung arbeitgebereigener Fahrräder oder E-Bikes ist steuerfrei möglich und wird mit einem Sachbezugswert von null bewertet.

Gerade in urbanen Regionen erfreuen sich Jobbikes wachsender Beliebtheit und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu Gesundheit und Nachhaltigkeit. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Jobradmodellen.

**Zuschuss zur Kinderbetreuung** 

Für Eltern kann ein bestimmter Benefit besonders wertvoll sein: der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Arbeitgeber können unter den **gesetzlichen Voraussetzungen** bis zu **EUR 2.000,00 pro Kind und Jahr** für Kinderbetreuungskosten übernehmen.

Dieser Zuschuss entlastet Familien finanziell erheblich und unterstützt gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unternehmen profitieren davon, weil Fachkräfte leichter gehalten und Wiedereinstiege nach Karenzen erleichtert werden können.

**Mitarbeiterrabatte**

Auch Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens können steuerlich begünstigt sein. Ein Mitarbeiterrabatt von bis zu 20 Prozent ist generell steuerfrei und führt zu keinen Sachbezügen.

Wir die Freigrenze von 20 % überschritten, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. In diesem Fall bleibt im Kalenderjahr ein **Freibetrag von bis zu EUR 1.000,00** steuerfrei. Erst ein darüber hinausgehender Vorteil ist lohnsteuerpflichtig.

Auch hier gelten bestimmte Richtlinien, wie z.B. die Gewährung an alle Dienstnehmer oder bestimmten Gruppen, die Dokumentationspflicht und die Beurteilung bezüglich Kombination mit anderen üblichen Kundenrabatten.

**Praktische Vorteile im Arbeitsalltag**

Auch vermeintlich kleine Benefits werden von Mitarbeitern häufig besonders geschätzt. Dazu zählen etwa:

· Kostenlose Getränke wie Kaffee, Tee oder Mineralwasser

· Obstkörbe am Arbeitsplatz

· Typische Berufs- und Schutzkleidung

· Bereitstellung von Firmenhandys und Laptop welche beruflich als auch fallweise privat genützt werden dürfen

· Zurverfügungstellung einer E-Bike-Ladestationen oder einer Wallbox für E-Autos am Arbeitsplatz

· Ergonomische Arbeitsplätze

Solche Leistungen tragen oft wesentlich zum Wohlbefinden der Dienstnehmer bei und können steuerfrei zur Verfügung gestellt werden.

 **Oft unterschätzt: Zeit statt Geld**

Viele Mitarbeiter schätzen heute zusätzliche Zeit oft mehr als einen kleinen Geldbetrag. Beispielsweise:

· Früherer Dienstschluss an Freitagen

· Flexible Arbeitszeitgestaltung

· Telearbeit

· Zusätzlicher Urlaubstag ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit

· Bezahlte Freizeit bei Geburtstagen

· Bezahlte Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten

· Fenstertagsregelungen

**Steuerfrei heißt nicht automatisch voraussetzungslos**

So attraktiv steuerfreie und steuerbegünstigte Benefits auch sind, eine sorgfältige Planung und Beurteilung im Vorfeld ist unerlässlich. Die steuerliche Begünstigung ist häufig an konkrete **gesetzliche Voraussetzungen** geknüpft. Je nach Benefit können beispielsweise bestimmte Gruppenmerkmale, betriebliche Regelungen, Nachweise oder Dokumentationspflichten erforderlich sein. Eine unzureichende Umsetzung kann im Zuge einer Lohnabgabenprüfung zu unerwarteten Nachverrechnungen führen. Daher empfehlen wir, geplante Mitarbeiter-Benefits bereits vor der Einführung **steuerlich prüfen zu lassen** und die Voraussetzungen sowie die tatsächliche Gewährung **nachvollziehbar zu dokumentieren**. So lassen sich die Vorteile rechtssicher nutzen und spätere Überraschungen vermeiden. Einige der Mitarbeitervorteile sind auch am Lohnkonto bzw. Jahreslohnzettel anzugeben bzw. beizulegen.

**Fazit**

Bereits kleine Zusatzleistungen können einen größeren Mehrwert bieten als eine klassische Gehaltserhöhung, da der Vorteil beim Mitarbeiter häufig nahezu ungekürzt ankommt.

Gerne beraten wir Sie, welche steuerfreien Goodies für Ihr Unternehmen sinnvoll sind und wie diese rechtssicher umgesetzt werden können.